Als kompetenter Ansprechpartner für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten sowie grundstücksgleiche Rechte und Belastungen sind wir für Sie tätig. Die Immobilienbewertung erfolgt unter Berücksichtigung der Gesetzgebung und den entsprechenden Richtlinien und Verordnungen. Die Verkehrswert- bzw. Marktwertermittlung orientiert sich an den Vorgaben der Wertermittlungsverordnung ImmoWertV 2021 in Verbindung mit §194 Baugesetzbuch (BauGB). Die Beleihungswertermittlung orientiert sich entsprechend an den Vorgaben der Beleihungwertverordnung BelWertV in Verbindung mit §16 Pfandbriefgesetz (PfandBG).
Bewertung und Vertrieb von Immobilien und Grundstücken
Vom unbebauten Grundstück, dem Wohnungseigentum über das Einfamilienhaus bis hin zur gewerblich genutzten Immobilie. Wir sind der richtige Ansprechpartner für Sie, wenn es um eine Grundstücksbewertung und um den Immobilienvertrieb in den Stadt- und Landkreisen Karlsruhe, Ettlingen, Rheinstetten, Durmersheim, Malsch, Rastatt, Gaggenau, Gernsbach, Baden-Baden, Bühl, Achern, Offenburg und Calw geht.
Gutachten erstatten wir auf Anfrage auch deutschlandweit.
Qualifikationen
Kontakt
Büro für Immobilienwirtschaft
Dipl. Bauing. (FH) Andreas Wendt
Lerchenweg 6
D-76476 Bischweier
Telefon: 07222 48105
Fax: 07222 408337
E-Mail: info@bfiw-wendt.de